Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGBs / Teilnahmebedingungen für Präsenz- und Online-Schulungen

1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/ Seminarteilnehmer und der LifeScience Akademie für Veranstaltungen an einem von der LifeScience Akademie benannten Schulungsort (offene Seminare). Abweichende AGBs von Teilnehmenden haben keine Gültigkeit. Hiermit wird die Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen, es sei denn, es ist anders vertraglich vereinbart. Für Schulungen, die an einem vom Kunden benannten Schulungsort (sog. Inhouse-Schulungen) durchgeführt werden, gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (siehe AGBs für Inhouse-Schulungen).

2. Zustandekommen des Vertrags/ Anmeldung zu einem Seminar
a. Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Seminar bedarf der Schriftform und wird mit Eingang bei der LifeScience Akademie verbindlich. Die Anmeldungen können unter Angaben des vollständigen       Namens des Teilnehmers (akademischer Grad, Vor- und Nachname) sowie dessen Anschrift, eMail-Adresse, Telefonnummer und - falls abweichend - der vollständigen Rechnungsanschrift per eMail (info@lifescience-akademie.de) oder über das Anmeldesystem der Homepage (www.lifescience-akademie.de) erfolgen.

b. Die LifeScience Akademie versendet in der Regel binnen 24 Stunden eine Anmeldebestätigung an den Teilnehmer.

3. Teilnahme, Teilnehmerdaten und Teilnehmerlizenzen
a. Zur Teilnahme an einer Schulung ist nur der angemeldete Teilnehmer, der namentlich in der Anmeldebestätigung aufgeführt ist, berechtigt. Bei einer Online-Schulung liegt es in der Verantwortlichkeit des Teilnehmers, bei sich die technischen Voraussetzungen (inklusive eines Internetanschlusses) zu schaffen, um am Online-Seminar teilnehmen zu können. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Online-Schulungen alle Zugangsdaten geheim zu halten; er ist ausdrücklich nicht berechtigt, Dritten den Zugang zu diesen Daten zu gewähren. Nur nach vorheriger Ummeldung oder mehrerer Kollegenanmeldungen und der Bestätigung durch die LifeScience Akademie dürfen Zugangsdaten weitergegeben werden. Bei Missbrauch behält sich die LifeScience Akademie vor, weitere Teilnahmen in Rechnung zu stellen. Bei Verlust der Zugangsdaten oder Verdacht auf missbräuchliche Nutzung ist die LifeScience Akademie unverzüglich zu informieren.

b. Teilnehmerdaten wie Titel, Vor- und Nachname sowie Firma/Arbeitgeber werden in Teilnehmerlisten und auf Namensschildern aufgeführt und ggf. allen Teilnehmenden der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

c. Mit den Unterlagen (PDF-Dokumente) erhält der Teilnehmer ausschließlich das Recht zur eigenen Nutzung (Teilnehmerlizenz). Der Teilnehmer ist ausdrücklich nicht berechtigt, PDF-Dokumente auf einem Firmen- oder Webserver abzulegen, per E-Mail weiterzuleiten, auf sonstigem Wege zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen. Die Rechte der Unterlagen liegen bei der LifeScience Akademie bzw. dem Referenten.

4. Aufzeichnung von Bild und Ton
Eine Aufzeichnung, Weitergabe oder sonstige Vervielfältigung von Inhalten ist nicht erlaubt. Sollte eine Online-Schulung für interne Zwecke oder andere Teilnehmer durch die LifeScience Akademie aufgezeichnet werden, werden die Teilnehmer vorab informiert. Teilnehmer sollten deshalb sorgfältig bedenken, welche Daten und Informationen sie online preisgeben. Die LifeScience Akademie fertigt für Anwesenheitsnachweise einen Screenshot der eingewählten Teilnehmer an.

5. Teilnahmebescheinigung / Zertifikat
Die LifeScience Akademie stellt nach der Schulung einen kostenlosen Online-Wissenstest zur Verfügung. Hierfür ist es notwendig, dass sich der Teilnehmer auf der Website der LifeScience Akademie (www.lifescience-akademie) registriert. Nach erfolgreicher Teilnahme am Wissenstest steht dem Teilnehmer ein Zertifikat mit Angabe der Schulungsinhalte zum Download bereit. Nach dem Besuch von Veranstaltungen, für die kein Wissenstest bereitgestellt wird, erhalten die Teilnehmer auf Wunsch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.

6. Teilnahmegebühren
a. Die für eine Schulung angegebene Teilnahmegebühr wird pro Teilnehmer berechnet. Die Teilnahmegebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. In der Teilnahmegebühr sind die in der Veranstaltungsbeschreibung genannten Arbeitsunterlagen und Verpflegungsleistungen enthalten. Sind keine weiteren Leistungen aufgeführt, beinhaltet die Teilnahmegebühr lediglich den Besuch des Seminars.

b. Buchen mehrere Kollegen einer Firma gleichzeitig dieselbe Veranstaltung erhalten sie 7% Rabatt auf die Teilnahmegebühr des zweiten Teilnehmers und 12% Rabatt auf die Teilnahmegebühr des dritten und jeden weiteren Teilnehmers (sog. Kollegenrabatt). Wird nachträglich teilstorniert, wird der o.g. Rabatt zurückgenommen bzw. nachbelastet.

c. Bei einer gleichzeitigen Buchung mehrerer Seminare für einen Teilnehmer erhält diese den sogenannten Kombirabatt. Dabei reduziert sich die Teilnahmegebühr des zweiten Seminars um 50,- € und die Teilnahmegebühr des dritten und jeden weiteren Seminars um 75,- €. Wird nachträglich teilstorniert, wird der o.g. Rabatt nicht gewährt.

d. Ausgenommen von den oben genannten Rabatten sind bereits als Kombiseminare bezeichnete Veranstaltungen, da die Teilnahmegebühren dieser Seminare bereits einen Rabatt enthalten. Auch Online-Schulungen und Web-Seminare sind von den oben beschriebenen Rabatten ausgenommen.

7. Zahlungsbedingungen
Bei Buchung von Seminaren (Präsenz- und Online-Schulungen) über die Website www.lifescience-akademie.de stehen zwei Zahlungsmöglichkeiten (Zahlung auf Rechnung oder Kreditkartenzahlung) zur Auswahl bereit:

a. Zahlung auf Rechnung: Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen.

b. Zahlung per Kreditkarte: Wählen Sie bei den Zahlungsoptionen die Kreditkatenzahlung aus,  werden Sie nach Abschluss der Buchung auf unser Partnerportal secupay weitergeleitet. Über das gesicherte Portal der secupay AG können Sie mit Ihrer VISA oder Mastercard schnell und sicher bezahlen. Ihre Kreditkartendaten werden dabei verschlüsselt übertragen. Ihre Kreditkartendaten werden dabei nicht von unserem Unternehmen gespeichert, so dass ein maximaler Datenschutz gewährleistet ist. Die Forderung wird durch unser Unternehmen an die secupay AG, Goethestraße 6, 01896 Pulsnitz abgetreten. Die Belastung Ihrer Kreditkarte erfolgt mit Abschluss der Bestellung.

c. Es gelten die Seminarpreise, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website der LifeScience Akademie angegeben sind, es sei denn, es wird ausdrücklich auf Preisänderungen hingewiesen.

d. Der Zahlungseingang wird nicht bestätigt.

e. Bei Zahlungsverzug ist die LifeScience Akademie berechtigt, Mahngebühren zu fordern.

f. Die LifeScience Akademie übernimmt keine Abwicklung der Hotelkosten im Falle einer Übernachtung des Teilnehmers. Diese Abrechnung erfolgt stets direkt mit dem Kunden und dem entsprechenden Tagungshotel – selbst dann, wenn die LifeScience Akademie bei der Buchung der Übernachtung behilflich war. Um die Hotelbuchung für die Teilnehmer zu erleichtern, stellt die LifeScience Akademie Ihren Kunden i.d.R. ein Zimmer-Abrufkontingent (bis 6 Wochen vor der Veranstaltung) zur Verfügung. Die Vereinbarten Übernachtungspreise werden auf der Homepage der LifeScience Akademie veröffentlicht. Eine Garantie für die veröffentlichten Hotelpreise bzw. für ein verfügbares Zimmer im Tagungshotel leistet die LifeScience Akademie nicht.

8. Teilnehmerzahl
a. Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist begrenzt. Es entscheidet der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung.

b. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die LifeScience Akademie eine Stornierung der Veranstaltung vor. Die Teilnehmer werden darüber spätestens 1 Woche vor dem geplanten Durchführungstermin schriftlich benachrichtigt. Wenn gewünscht, erfolgt kostenlos eine Umbuchung auf das nächste Seminar mit gleichem Inhalt.

c. Um im Falle einer zu geringen Teilnehmerzahl die Durchführung des Seminars zu ermöglichen, behält sich die LifeScience Akademie außerdem das Recht vor, kurzfristig den Veranstaltungsort innerhalb des gleichen Ortes zu ändern (Grund: Kosteneinsparungen). Die Teilnehmer werden darüber spätestens 1 Woche vor dem geplanten Durchführungstermin schriftlich benachrichtigt.

9. Stornierung seitens des Teilnehmers
a. Bei einer Stornierung fallen folgende Stornierungsgebühren an:

- Stornierung mehr als 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10%

- Stornierung ab 27 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr

- Stornierung ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühr, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens gestellt.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs bei der LifeScience Akademie.

b. Sollte ein Teilnehmer aufgrund Krankheit oder anderen Gründen auf einen anderen Termin desselben Seminars umbuchen wollen, so ist dies bis 28 Tage vor dem ursprünglichen Durchführungstermin kostenfrei möglich. Danach können aufgrund bereits entstandener Kosten (z.B. für den Druck der Seminarunterlagen und Tagungspauschale beim Seminarhotel) Stornogebühren in Höhe von 20% der Teilnahmegebühr anfallen.

c. Weitere Umbuchungen: Hat der Teilnehmer nach 9.b. auf eigenen Wunsch auf einen anderen Veranstaltungstermin umgebucht und möchte diesen Termin erneut umbuchen, bleibt maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen der Vertragsschluss, der zu dem ersten Termin geführt hat, der umgebucht wurde; d.h. dass durch eine Umbuchung die Stornofristen nicht verlängert werden bzw. von Neuem anfangen.

d. Stornierungen und Umbuchungen sind stets schriftlich per Mail an info@lifescience-akademie.de zu schicken.

e. Bei Verhinderung eines angemeldeten Teilnehmers kann immer ein Ersatzteilnehmer desselben Unternehmens benannt werden. Dieser ist mit vollständigem Namen und Kontaktmöglichkeiten (Angabe einer E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer) schriftlich der LifeScience Akademie zu melden (per E-Mail an info@lifescience-akademie.de).

f. Im Falle des Nicht-Erscheinens auf dem Seminar ohne vorherige schriftliche Information werden die vollen Seminargebühren erhoben.

10. Absagen von Veranstaltungen

a. Die LifeScience Akademie ist berechtigt, eine Veranstaltung abzusagen, wenn der vorgesehene Referent ohne Verschulden der LifeScience Akademie krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatzreferent nicht zur Verfügung steht. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltung aufgrund wirtschaftlicher oder organisatorischer Gründe oder aufgrund höherer Gewalt oder anderer schwerwiegender Ereignisse nicht stattfinden kann oder die Durchführung unzumutbar ist. Dies gilt auch, wenn sich die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung ohne Verschulden der LifeScience Akademie verringert oder sich zu wenige Teilnehmer für eine Veranstaltung angemeldet haben (s. 8.b.). Für diesen Fall werden die bereits geleisteten Teilnahmegebühren in voller Höhe zurückerstattet.

b. Weitergehende Ansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Eventuelle Stornierungs- und Umbuchungsgebühren für vom Teilnehmer gebuchte Transportmittel oder Übernachtungsmöglichkeiten werden von der LifeScience Akademie nicht rückerstattet. Wir weisen darauf hin, dass die Möglichkeit besteht, bei Transportunternehmen (Deutsche Bahn, Fluglinien) stornofreie Businesstarife zu buchen oder eine Seminarrücktrittskostenversicherung abzuschließen.

c. Soweit möglich, versucht die LifeScience Akademie einen Ersatztermin anzubieten, auf den kostenfrei umgebucht werden kann (aber nicht muss).

11. Haftung / Unfälle
a. Die LifeScience Akademie übernimmt gegenüber den Teilnehmern keine Gewähr für einen mit der Veranstaltung bezweckten Erfolg, z.B. Erlangung einer Zulassung oder Bestehen einer Prüfung.

b. Die Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeit besteht für den Teilnehmer grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über den Arbeitgeber. Dieser Schutz besteht nicht in der seminarfreien Zeit.

c. Für Schäden, welche die Teilnehmer im Zuge der Veranstaltung erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, es sei denn, sie sind aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise durch den Veranstalter oder einen seiner Verrichtungshilfen verursacht worden.

d. Für von den Teilnehmern mitgebrachte Gegenstände wie Garderobe, Laptops oder Wertgegenstände übernimmt die LifeScience Akademie keine Haftung.

12. Vertraulichkeit
Die LifeScience Akademie und alle durch die LifeScience Akademie beauftragte Personen verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit während der Seminare bekannt geworden sind.

13. Inhouse-Schulungen
Für Schulungen, die an einem vom Kunden benannten Schulungsort (sog. Inhouse-Schulungen) durchgeführt werden, gelten gesonderte Allgemeine Geschäftsbedingungen (s. AGBs für Inhouse-Schulungen).

 

Stand 10/2023

(Änderungen behalten wir uns vor)

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AGBs/ Teilnahmebedingungen für Inhouse-Schulungen

1. Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der LifeScience Akademie (Auftragnehmer) für Schulungen und Trainingsmaßnahmen an einem vom Auftraggeber benannten Schulungsort (Inhouse-Schulung). Abweichende AGBs von Teilnehmenden haben keine Gültigkeit. Hiermit wird die Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Auftraggebers widersprochen, es sei denn, es ist anders vertraglich vereinbart.

2. Zustandekommen des Vertrages
a. Die LifeScience Akademie erstellt auf Anfrage dem Auftraggeber ein unverbindliches Angebot über den gewünschten Leistungsumfang. Die Beauftragung durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform (der Auftraggeber sendet den unterschiebenen Vordruck zur Auftragsbestätigung an die LifeScience Akademie per Mail an info@lifescience-akademie.de zurück). Mit der Auftragsbestätigung durch die LifeScience Akademie kommt das Vertragsverhältnis zustande.

b. Die LifeScience Akademie versendet in der Regel binnen 24 Stunden eine Auftragsbestätigung an den Auftraggeber.

3. Leistungen
a. Der Umfang der von der LifeScience Akademie zu erbringenden Schulungsleistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Einzelvereinbarung. Die LifeScience Akademie erbringt die Leistung durch beauftragte Personen/ eigene Mitarbeiter (Referent) als Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten, kann aber hierzu Wünsche äußern.

b. Die LifeScience Akademie übernimmt die Bereitstellung der Veranstaltungsunterlagen für die Teilnehmer in Form eines PDF-Files. Diese werden den Teilnehmern über ihren eigens eingerichteten User-Account auf der Website der LifeScience Akademie übermittelt.Für die Einrichtung der User-Accounts benötigt die LifeScience Akademie die E-Mail-Adressen jeden Teilnehmers. Auf Wunsch übernimmt der Auftraggeber den Druck der Unterlagen, so dass jeder Teilnehmer am Schulungstag ein eigenes Handout in Papierform besitzt. Die Kosten für den Druck übernimmt der Auftraggeber, wenn nicht im Angebot anders angegeben. Die Rechte der Unterlagen liegen bei der LifeScience Akademie bzw. dem Referenten.

c. Die LifeScience Akademie stellt nach der Schulung einen kostenlosen Online-Wissenstest für jeden Teilnehmer zur Verfügung. Nach erfolgreicher Teilnahme steht eine Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Schulungsinhalte zum Download bereit. Nach dem Besuch von Veranstaltungen, für die kein Wissenstest bereitgestellt wird, erhalten die Teilnehmer auf Wunsch eine entsprechende Teilnahmebescheinigung.

d. Die LifeScience Akademie ist nicht verantwortlich für Verzögerungen in der Leistungserbringung, die durch den Auftraggeber verursacht werden, insbesondere nicht für Verzögerungen, die durch beim Kunden eintretende Ereignisse und Bedingungen entstehen (z.B. Verzögerungen bei der Beschaffung von Informationen, Verzögerungen wegen technischer Probleme, wichtige Vereinbarungen mit Dritten, Versetzung von Personal, Beschlüsse der Geschäftsleitung etc.).

4. Teilnahme
Zur Teilnahme an einer Inhouse-Schulung sind nur die vom Auftraggeber angemeldeten Personen berechtigt. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, bis Veranstaltungsbeginn Teilnehmer umzumelden (z.B. im Krankheitsfall). Darüber muss die LifeScience Akademie schriftlich informiert werden. Der Auftraggeber stellt der LifeScience Akademie die Daten der Teilnehmer zur Verfügung (Name, E-Mail-Adresse). Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Online-Schulungen alle Zugangsdaten geheim zu halten; er ist ausdrücklich nicht berechtigt, Dritten den Zugang zu diesen Daten zu gewähren. Bei Missbrauch behält sich die LifeScience Akademie vor, weitere Teilnahmen in Rechnung zu stellen. Bei Verlust der Zugangsdaten oder Verdacht auf missbräuchliche Nutzung ist die LifeScience Akademie unverzüglich zu informieren.

5. Nutzungs- und Urheberrecht
Der Auftraggeber erkennt das das Urheberrecht der LifeScience Akademie oder Dritter an den Schulungsunterlagen an. Die Unterlagen dürfen nur durch den Auftraggeber genutzt und weder ganz noch in Auszügen vervielfältigt, veröffentlicht oder sonst an Dritte weitergegeben werden. Eine Vervielfältigung und/ oder Verbreitung der sogenannten Werke durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung der Life Science Akademie und des Referenten. Die Rechte der Unterlagen liegen bei der LifeScience Akademie und deren Referenten.

6. Aufzeichnungen von Bild und Ton
Eine Aufzeichnung, Weitergabe oder sonstige Vervielfältigung von Inhalten ist nicht erlaubt. Ein Mitschnitt der Veranstaltung (Ton/ Bild) ist vorher mit der LifeScience Akademie abzusprechen und von der LifeScience Akademie zu genehmigen. Sollte eine Inhouse-Schulung für interne Zwecke oder andere Teilnehmer durch die LifeScience Akademie aufgezeichnet werden, werden die Teilnehmer vorab informiert. Teilnehmer sollten deshalb sorgfältig bedenken, welche Daten und Informationen sie online preisgeben. Die LifeScience Akademie fertigt für Anwesenheitsnachweise einen Screenshot der eingewählten Teilnehmer an.

7. Vergütung, Zahlungsbedingungen
a. Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung.

b. Nach Erhalt der Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug (Skonto) unter Angabe der Rechnungsnummer zu begleichen. Eine Zahlung per Kreditkarte ist bei der Buchung von Inhouse-Schulungen nicht möglich.

c. Der Zahlungseingang wird nicht bestätigt.

8. Durchführung der Inhouse-Schulung
a. Die organisatorische Vorbereitung der Inhouse-Schulung liegt, sofern nicht anders   vereinbart, beim Auftraggeber; insbesondere unterrichtet er Teilnehmer und Referenten rechtzeitig vor der Inhouse-Schulung über Ort und Zeit.

b. Während der Inhouse-Schulung unterrichtet der Auftraggeber die Teilnehmer und den Referenten laufend über sämtliche Umstände, die für die Durchführung von Bedeutung sind.

c. Ein geeigneter Schulungsraum inkl. Flipchart, Papier, Stifte usw. ist vom Auftraggeber rechtzeitig zu organisieren. Die Kosten hierfür trägt, wenn nicht anderes vereinbart, der Auftraggeber.

d. Verpflegungsleistungen für die Teilnehmer und den Referenten während der Veranstaltung übernimmt ebenfalls der Auftraggeber.

e. Die benötigte Technik (Laptop, Beamer, Flip-Chart, Metaplan, Moderatorenkoffer etc.) wird, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber bereitgestellt. Bei Online-Inhouse-Schulungen wird bevorzugt die Software der LifeScience Akademie verwendet. Diese kann als Browseranwendung verwendet werden. Ein Download oder eine Installation auf den firmeneigenen Rechnern des Kunden ist nicht erforderlich. Nach Absprache und Kundenwunsch kann auch eine andere Standard-Software zum Einsatz kommen.  Für die Teilnahme an der Online-Schulung ist allen Teilnehmern eine geeignete technische Ausstattung (z.B. PCs mit Standard-Web-Bowser, Mikrofon und Lautsprecher, Kamera) sowie eine gut funktionierende Internetverbindung (1 MBit/s oder höher, Breitband empfohlen) bereitzustellen. Um diese Bereitstellung kümmert sich der Kunde / Auftragnehmer.

9. Stornierung / Durchführungsänderung
a. Kann eine Inhouse-Schulung aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstiger von keiner Partei zu vertretenden Umständen, die die Durchführung unzumutbar machen, nicht abgehalten werden, ist die LifeScience Akademie verpflichtet und berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden, beiden Parteien zumutbaren Termin nachzuholen.

b. Bei einer Absage der Inhouse-Schulung wegen eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstands wird ebenfalls versucht, einmalig einen neuen Termin zu finden. Kann zwischen den Parteien nicht innerhalb einer angemessenen Zeit (max. 6 Monate) ein neuer Termin vereinbart werden, wird ein Aufwandersatz in Höhe von 300,- € erhoben. Die Terminverschiebung ist spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn an die LifeScience Akademie (info@lifescience-akademie.de) schriftlich mitzuteilen. Die LifeScience Akademie bestätigt den Eingang der Mail schriftlich.

c. Werden Inhouse-Veranstaltungen vom Auftraggeber storniert, so ist dies bis 6 Wochen vor dem geplanten Termin kostenlos möglich. Bei Stornierungen bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn berechnet die LifeScience Akademie 50%, ab 3 Wochen 70% und ab 2 Wochen 100% der im Angebot genannten Veranstaltungskosten. Maßgebend ist bei Fax und E-Mail der Zeitpunkt des Eingangs bei der LifeScience Akademie und bei Briefen der Poststempel. Terminverschiebungen in Abstimmung mit dem Referenten gelten nicht als Stornierung.

d. Durch Terminveränderungen von Seiten des Auftraggebers können ggfls. zusätzliche Kosten (für Stornierungen des Hotels bzw. der Verkehrsmittel zur geplanten Anreise des Referenten) entstehen. Diese werden entsprechend vorgelegter Belege in Rechnung gestellt.

e. Stornierungen, Terminverschiebungen und Umbuchungen sind stets schriftlich (Mail, Fax, Post) an die LifeScience Akademie (info@lifescience-akademie.de) zu richten.

10. Abwerbeverbot und Verbot von Direktgeschäften
a. Die von der LifeScience Akademie für die Durchführung des Vertragsgegenstandes eingesetzten Personen, Dienstleister und Unternehmen dürfen für die Dauer von bis zu 24 Monaten nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses vom Kunden weder aushilfsweise noch als festangestellter Arbeitnehmer noch als Subunternehmer beschäftigt bzw. beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes verwirkt der Kunde eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 €. Weitergehende Schadensersatzansprüche der LifeScience Akademie bleiben hiervon unberührt.

b. Soweit die LifeScience Akademie als Vermittler von Dienstleistungen oder Ähnlichem tätig wird, verpflichtet sich der Kunde sowie die vermittelte/ beauftragte Person, die von der LifeScience Akademie hergestellten Kontakte für die Dauer von bis zu 24 Monaten nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zwischen Kunde und eingesetzter Person, Dienstleister und Unternehmen zu nutzen. Für jeden Fall des Verstoßes ist die LifeScience Akademie so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft durch sie vermittelt worden. Die LifeScience Akademie hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der üblichen Vermittlungsprovision, die der Kunde für ein entsprechendes Vermittlungsgeschäft an die LifeScience Akademie gezahlt hätte.

11.  Haftung / Unfälle
a. Die LifeScience Akademie haftet dafür, vertragswesentliche Pflichten einzuhalten, wobei die Haltung auf das vereinbarte Leistungsentgelt beschränkt wird.

b. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche bei Durchführungsänderungen oder Stornierung der Veranstaltung aus Gründen, die die LifeScience Akademie nicht zu vertreten hat, bestehen nicht.

c. Die LifeScience Akademie übernimmt keine Haftung auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Schulungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltungen.

d. Die LifeScience Akademie übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keine Gewähr für einen mit der Inhouse-Schulung bezweckten Erfolg, z.B. Erlangung einer Zulassung oder Bestehen einer Prüfung.

e. Die Teilnahme am Seminar erfolgt auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeit besteht für den Teilnehmer grundsätzlich Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung über den Arbeitgeber. Dieser Schutz besteht nicht in der seminarfreien Zeit.

f. Für Schäden, welche die Teilnehmer im Zuge der Inhouse-Schulung erleiden, übernimmt die LifeScience Akademie keine Haftung, es sei denn, sie sind aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise durch die LifeScience Akademie oder einen seiner Verrichtungshilfen verursacht worden.

g. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

12. Vertraulichkeit
Die LifeScience Akademie und alle beauftragten Personen verpflichten sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt geworden sind.

13. Schlussbestimmungen
a. Die LifeScience Akademie ist berechtigt, den Auftraggeber mündlich und schriftlich als Referenz zu nennen.

b. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftform.

c. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.

d. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz der LifeScience Akademie (München).

 

Stand 01/2023

(Änderungen behalten wir uns vor)